RS Vwgh 2005/5/23 2004/06/0013

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §9 Abs2;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2004/06/0014 E 23. Mai 2005

Rechtssatz

Die Berufung auf einen verantwortlichen Beauftragten ist nur dann zulässig, wenn bei der Behörde spätestens während des Verwaltungsstrafverfahrens ein - aus der Zeit vor der Begehung der Übertretung stammender - Zustimmungsnachweis eines verantwortlichen Beauftragten einlangt (Hinweis E vom vom 25. Oktober 1994, Zl. 94/07/0027).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004060013.X02

Im RIS seit

17.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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