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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §9 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2004/06/0014 E 23. Mai 2005Rechtssatz
Die Berufung auf einen verantwortlichen Beauftragten ist nur dann zulässig, wenn bei der Behörde spätestens während des Verwaltungsstrafverfahrens ein - aus der Zeit vor der Begehung der Übertretung stammender - Zustimmungsnachweis eines verantwortlichen Beauftragten einlangt (Hinweis E vom vom 25. Oktober 1994, Zl. 94/07/0027).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004060013.X02Im RIS seit
17.06.2005