RS Vwgh 2005/5/24 2004/01/0579

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Veröffentlicht am 24.05.2005
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Index

41/01 Sicherheitsrecht

Norm

SPG 1991 §38a Abs1 idF 1999/I/146;
SPG 1991 §38a Abs2 idF 1999/I/146;

Rechtssatz

Während § 38a Abs. 1 SPG 1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 146/1999 die Wegweisung eines Menschen aus einer Wohnung, in der ein Gefährdeter wohnt, zum Thema hat, beschäftigt sich Abs. 2 mit dem Betretungsverbot. Wegweisung und Betretungsverbot sind je selbständige Maßnahmen, die - abgesehen davon, dass sie an idente Voraussetzungen geknüpft sind - nur insoweit miteinander in Verbindung stehen, als eine Wegweisung regelmäßig nur in Kombination mit einem Betretungsverbot den mit ihrer Anordnung verfolgten Zweck (Verhinderung von weiteren Gewalttätigkeiten in Familien) wird herbeiführen können (Dearing in Dearing/Haller, Das österreichische Gewaltschutzgesetz (2000), 126).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004010579.X01

Im RIS seit

24.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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