RS Vwgh 2005/5/24 2004/01/0579

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Veröffentlicht am 24.05.2005
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Index

41/01 Sicherheitsrecht

Norm

SPG 1991 §38a Abs1 idF 1999/I/146;
SPG 1991 §38a Abs2 idF 1999/I/146;

Rechtssatz

Eine Wegweisung aus einer Wohnung kommt naturgemäß nur dann in Betracht, wenn sich der Betroffene in dieser Wohnung aufhält. Ist das nicht (mehr) der Fall, so kann nur ein Betretungsverbot erlassen werden. Eine solche isolierte Anordnung eines Betretungsverbotes begegnet jedenfalls seit der SPG-Novelle 1999, BGBl. I Nr. 146, keinen Bedenken (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. Dezember 2000, Zl. 2000/01/0003).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004010579.X02

Im RIS seit

24.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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