RS Vwgh 2005/5/25 2002/09/0006

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.2005
beobachten
merken

Index

24/01 Strafgesetzbuch
64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §29;
StGB §207 Abs1;
StGB §212 Abs1;

Rechtssatz

Die Straftaten der § 207 Abs. 1 und 212 Abs. 1 StGB sind als Dienstpflichtverletzungen zu qualifizieren, die der Lehrer - selbst wenn er dienstunfähig gewesen sein sollte oder sich im Krankenstand hätte befinden sollen - an der ihm anvertrauten Schülerin keinesfalls begehen durfte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002090006.X03

Im RIS seit

30.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten