Rechtssatz
Rechtssatz 1
In diesem Zusammenhang sei seitens des Asylgerichtshofes ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Verwaltungsgerichtshof in zahlreichen Erkenntnissen die Wichtigkeit des seitens des zur Entscheidung berufenen Organes im Rahmen der Berufungsverhandlung vom Berufungswerber (hier: Beschwerdeführer) persönlich gewonnen Eindruckes betont hat. (Vgl. hiezu etwa E VwGH 24.6.1999, 98/20/0435).
Schlagworte
Berufungsverfahren, GlaubwürdigkeitZuletzt aktualisiert am
16.07.2009