RS AsylGH 2009/7/1 D11 259079-2/2008

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Veröffentlicht am 01.07.2009
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Rechtssatz

Rechtssatz 1

In diesem Zusammenhang sei seitens des Asylgerichtshofes ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Verwaltungsgerichtshof in zahlreichen Erkenntnissen die Wichtigkeit des seitens des zur Entscheidung berufenen Organes im Rahmen der Berufungsverhandlung vom Berufungswerber (hier: Beschwerdeführer) persönlich gewonnen Eindruckes betont hat. (Vgl. hiezu etwa E VwGH 24.6.1999, 98/20/0435).

Schlagworte

Berufungsverfahren, Glaubwürdigkeit

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2009
Quelle: Asylgerichtshof AsylGH, http://www.asylgh.gv.at
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