RS AsylGH 2009/7/1 D11 259079-2/2008

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Veröffentlicht am 01.07.2009
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Rechtssatz 3

Weiters geht auch der VwGH davon aus, dass ein spätes, gesteigertes Vorbringen als unglaubwürdig qualifiziert werden kann. Denn kein Asylwerber würde wohl eine sich bietende Gelegenheit zentral entscheidungs- relevantes Vorbringen zu erstatten, ungenützt vorübergehen lassen (VwGH v. 07.06.2000, 2000/01/0250).

Schlagworte

gesteigertes Vorbringen, Glaubwürdigkeit

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2009
Quelle: Asylgerichtshof AsylGH, http://www.asylgh.gv.at
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