Rechtssatz
Rechtssatz 3
Weiters geht auch der VwGH davon aus, dass ein spätes, gesteigertes Vorbringen als unglaubwürdig qualifiziert werden kann. Denn kein Asylwerber würde wohl eine sich bietende Gelegenheit zentral entscheidungs- relevantes Vorbringen zu erstatten, ungenützt vorübergehen lassen (VwGH v. 07.06.2000, 2000/01/0250).
Schlagworte
gesteigertes Vorbringen, GlaubwürdigkeitZuletzt aktualisiert am
16.07.2009