RS Vwgh 2005/5/31 2005/12/0050

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Veröffentlicht am 31.05.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
BDG 1979 §207k Abs1 Z2;
DVG 1984 §10;

Rechtssatz

Da die (neuerliche) Mitteilung der Nichtbewährung nach § 207k Abs. 1 Z. 2 BDG 1979 nach ihrem Inhalt keine Ernennung oder die Verständigung über eine solche ist, kommt der von § 58 AVG abweichende § 10 DVG nicht in Betracht (hier: hinsichtlich der Begründung).

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005120050.X05

Im RIS seit

15.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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