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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Da die (neuerliche) Mitteilung der Nichtbewährung nach § 207k Abs. 1 Z. 2 BDG 1979 nach ihrem Inhalt keine Ernennung oder die Verständigung über eine solche ist, kommt der von § 58 AVG abweichende § 10 DVG nicht in Betracht (hier: hinsichtlich der Begründung).
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005120050.X05Im RIS seit
15.07.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008