RS Vwgh 2005/5/31 2003/20/0138

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Veröffentlicht am 31.05.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §15 idF 1999/I/076;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Die unabhängige Bundesasylsenat hat den Bescheid des Bundesasylamtes, mit dem über den (gesonderten) Antrag des Asylwerbers auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltsberechtigung entschieden worden ist, ersatzlos behoben, statt ihn unter Zugrundelegung seiner nicht zu beanstandenden Rechtsansicht entsprechend abzuändern.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003200138.X04

Im RIS seit

30.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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