RS Vwgh 2005/5/31 2003/20/0138

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Veröffentlicht am 31.05.2005
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §15 idF 1999/I/004;
AsylG 1997 §7;
AsylG 1997 §8 idF 1997/I/076;

Rechtssatz

Die unterbliebene (amtswegige) Erteilung der Aufenthaltsberechtigung durch das Bundesasylamt nimmt dem Asylwerber nicht die Möglichkeit, außerhalb einer Berufung gegen den Bescheid, mit dem das Bundesasylamt die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Asylwerbers für unzulässig erklärt hat, einen darauf abzielenden Antrag zu stellen (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 17. September 2003, Zl. 2002/20/0427).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003200138.X02

Im RIS seit

30.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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