RS Vwgh 2005/6/2 2003/07/0012

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Veröffentlicht am 02.06.2005
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E15103030
E6J
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

31993R0259 Abfälle-VerbringungsV;
61996CJ0203 Chemische Afvalstoffen Dusseldorp VORAB;
62000CJ0006 ASA Abfall Service VORAB;
AWG 2002 §66 Abs1;
EURallg;

Rechtssatz

Mit der Verordnung 93/259/EWG wurde eine harmonisierte Regelung für die Verbringung von Abfällen geschaffen, um den Schutz der Umwelt sicherzustellen (Hinweis EuGH 27. 2. 2002, C-6/00, RN 35), und es zielt diese Verordnung bei einer Verbringung von Abfällen zur Verwertung generell darauf ab, einen freien Verkehr derartiger Abfälle zwischen den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, sofern der Transport nicht zu einer Gefährdung der Umwelt führt (Hinweis EuGH 25. 6. 1998, C-203/96, RN 33).

Gerichtsentscheidung

EuGH 61996J0203 Chemische Afvalstoffen Dusseldorp VORAB
EuGH 62000J0006 ASA Abfall Service VORAB

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003070012.X01

Im RIS seit

03.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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