RS AsylGH 2009/9/8 C5 263298-0/2008

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Veröffentlicht am 08.09.2009
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Rechtssatz

Rechtssatz 1

Um den Weg zu einem neuen Erkenntnis, in welchem die Stellungnahme des Beschwerdeführers berücksichtigt werden kann, frei zu machen, ist das Erkenntnis, soweit es Spruchpunkt III des Bescheides des Bundesasylamtes bestätigt, aus dem Rechtsbestand zu entfernen. Dafür bietet § 68 Abs. 2 AVG iVm § 23 Abs. 1 AsylGHG die Handhabe.Um den Weg zu einem neuen Erkenntnis, in welchem die Stellungnahme des Beschwerdeführers berücksichtigt werden kann, frei zu machen, ist das Erkenntnis, soweit es Spruchpunkt römisch drei des Bescheides des Bundesasylamtes bestätigt, aus dem Rechtsbestand zu entfernen. Dafür bietet Paragraph 68, Absatz 2, AVG in Verbindung mit Paragraph 23, Absatz eins, AsylGHG die Handhabe.

Schlagworte

Behebung der Entscheidung (ab 08.09.2008), Parteiengehör

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2009
Quelle: Asylgerichtshof AsylGH, http://www.asylgh.gv.at
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