RS AsylGH 2009/9/11 E2 303235-1/2008

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Veröffentlicht am 11.09.2009
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Rechtssatz

Rechtssatz 1

Auch wenn einer seiner Brüder in Österreich bereits die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten hat, durfte der BF keineswegs von vornherein davon ausgehen, dass sein Asylantrag positiv beschieden werden wird und er auf diesem Wege ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Österreich erlangen kann.

Schlagworte

familiäre Situation, Interessensabwägung

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2009
Quelle: Asylgerichtshof AsylGH, http://www.asylgh.gv.at
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