RS Vwgh 2005/6/8 2004/03/0176

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Veröffentlicht am 08.06.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

LuftfahrtG 1958 §169 Abs1 Z3a;
LuftfahrtG 1958 §74 Abs1;
VStG §5 Abs1;
VStG §9 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/03/0177 E 8. Juni 2005

Rechtssatz

Der Beschwerdeführer hat nicht dargelegt, dass und in welcher Weise er ein Kontrollsystem eingerichtet hat, welches zuverlässig verhindert, dass Bestimmungen der Zivilflugplatz-Bewilligung übertreten werden; die bloße Behauptung eines Kontrollsystems reicht aber zur Glaubhaftmachung im Sinne des § 5 Abs 1 VStG nicht aus.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004030176.X04

Im RIS seit

06.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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