RS Vwgh 2005/6/8 2001/03/0397

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Veröffentlicht am 08.06.2005
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E07204030
40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1;
EURallg;
GütbefG 1995 §23 Abs1 Z8 idF 1998/I/017;
VStG §21 Abs1;

Rechtssatz

Angesichts des Umstandes, dass mit dem Umweltdatenträger für die betreffende Fahrt keine Abbuchung von Ökopunkten erfolgte und der Beschwerdeführer bei der Einreise über den Grenzübergang nicht die Ökospur, (sondern "irgendeine" Fahrspur) benützt hat, liegt kein geringfügiges Verschulden im Sinne des § 21 Abs. 1 VStG vor.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001030397.X02

Im RIS seit

30.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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