RS Vwgh 2005/6/8 2003/03/0211

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Veröffentlicht am 08.06.2005
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Index

90/03 Sonstiges Verkehrsrecht

Norm

GGBG 1998 §13 Abs2 Z3;
GGBG 1998 §27 Abs2 Z10;

Rechtssatz

Die Schutzausrüstung ist ein Ausstattungsgegenstand, nicht jedoch Teil der Beförderungseinheit oder der Ladung, deren Vorschriftswidrigkeit dem Lenker gemäß § 13 Abs. 2 Z 3 iVm § 27 Abs. 2 Z 10 GGBG zur Last zu legen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003030211.X02

Im RIS seit

07.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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