RS Vwgh 2005/6/14 2005/02/0098

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Veröffentlicht am 14.06.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §28 Abs1 Z5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0467/66 E 20. September 1968 VwSlg 7406 A/1968 RS 2

Stammrechtssatz

Die Bestimmungen des § 28 Abs 1 Z 4 und 5 VwGG lassen es für den Bfr nicht zu, sich hinsichtlich der Beschwerdepunkte und der Beschwerdegründe ausschließlich auf Anträge und Ausführungen im Verwaltungsverfahren zu berufen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005020098.X01

Im RIS seit

26.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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