Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §45 Abs2;Rechtssatz
Ein erhebliches wirtschaftliches Interesse iSd § 45 Abs. 2 StVO 1960 im Zusammenhang mit einer Transportleistung ist ein solches, das über das Interesse, welches grundsätzlich mit jeder Transportleistung verbunden ist, hinausgeht (Hinweis E 20. Mai 1992, 90/03/0275).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004020379.X04Im RIS seit
10.08.2005