RS Vwgh 2005/6/14 2004/02/0379

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Veröffentlicht am 14.06.2005
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §45 Abs2;

Rechtssatz

Ein erhebliches wirtschaftliches Interesse iSd § 45 Abs. 2 StVO 1960 im Zusammenhang mit einer Transportleistung ist ein solches, das über das Interesse, welches grundsätzlich mit jeder Transportleistung verbunden ist, hinausgeht (Hinweis E 20. Mai 1992, 90/03/0275).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004020379.X04

Im RIS seit

10.08.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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