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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §45 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage eines erheblichen wirtschaftlichen Interesses bei einem Ausnahmewerber von einem Verkehrsverbot bzw. einer Verkehrsbeschränkung gemäß § 45 Abs 2 StVO 1960 (Hinweis E 11. Oktober 1973, 1647/71; Landwirt beantragt Ausnahmegenehmigung für ein Fahrverbot, das für einen Fahrweg gilt, welcher ihm einen Umweg von 2 km zu seinen landwirtschaftlich genutzten Parzellen ersparen würde.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004020379.X03Im RIS seit
10.08.2005