RS Vwgh 2005/6/15 2001/13/0173

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Veröffentlicht am 15.06.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §5 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/13/0049 E 7. Juli 2004 RS 2

Stammrechtssatz

Ungetilgte Abgabenschuldigkeiten sind nach dem in § 5 Abs. 2 AbgEO verankerten Amtswegigkeitsprinzip zu vollstrecken (Stoll, BAO-Kommentar, 2383).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001130173.X01

Im RIS seit

20.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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