RS Vwgh 2005/6/21 2004/06/0203

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Veröffentlicht am 21.06.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs4;
AVG §56;

Rechtssatz

Ein auf Grundlage des Beschlusses einer Kollegialbehörde ausgefertigter Bescheid erweist sich als rechtswidrig, wenn er Verfahrensergebnisse mit einbezieht, die vor dieser Beschlussfassung noch nicht vorlagen (Hinweis Hauer/Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, 6. Auflage, E 60 zu § 56 AVG).

Schlagworte

Zurechnung von Bescheiden Intimation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004060203.X02

Im RIS seit

01.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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