RS Vwgh 2005/6/21 2005/06/0034

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Veröffentlicht am 21.06.2005
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Index

25/02 Strafvollzug

Norm

StVG §93 Abs2 idF 1993/799;
StVG §94 Abs1 idF 1993/799;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass sich weder aus dem Wortlaut des StVG i. d.F. der Novelle 1993, BGBl. Nr. 799/1993 (insbesondere § 93 Abs. 2 und § 94 Abs. 1) noch aus den Erläuterungen der Regierungsvorlage zur StVG-Novelle 1993 (Hinweis 946 BlgNr 18. GP, S 16) ein Hinweis darauf entnehmen lässt, dass Intimkontakte bei Besuchen vom StVG ausgeschlossen wären und die Kommunikation zwischen dem Strafgefangenen und der Besuchsperson auf bloß verbale Äußerungen beschränkt zu bleiben hätten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005060034.X02

Im RIS seit

14.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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