RS Vwgh 2005/6/21 2001/06/0052

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Veröffentlicht am 21.06.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1 Z5;
AVG §7 Abs1;

Rechtssatz

Die Tatsache, dass zwei Mitglieder des Gemeinderates Dienstnehmer einer Partei des Verwaltungsverfahrens waren, kann durchaus einen wichtigen Grund im Sinne des § 7 Abs. 1 Z. 5 AVG darstellen, der geeignet ist, ihre volle Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen.

Schlagworte

Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001060052.X03

Im RIS seit

29.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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