RS Vwgh 2005/6/22 2004/09/0056

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.06.2005
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs5 idF 2003/I/133;

Rechtssatz

Für die Bejahung einer beruflichen Erfahrung im Sinne des § 2 Abs. 5 AuslBG ist nicht irgendeine berufliche Erfahrung, sondern die "qualifizierte Berufspraxis" in jenem Bereich erforderlich, in welchem der Ausländer in der angestrebten Position eingesetzt und tätig werden soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004090056.X01

Im RIS seit

19.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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