RS Vwgh 2005/6/24 2002/12/0336

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Veröffentlicht am 24.06.2005
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Index

L22006 Landesbedienstete Steiermark
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
GehG/Stmk 1974 §30a Abs2 idF 1996/076;
LBG Stmk 1974 §2 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

In Ansehung der in jedem Fall gebotenen Prüfung der Belastungszulage (nach § 30a Abs. 2 GehG/Stmk 1974) ist die Behörde gehalten, in ihrem Bescheid in einer der nachprüfenden Kontrolle durch den Verwaltungsgerichtshof zugänglichen Weise die Belastungsverhältnisse des Beamten einerseits und diejenigen aller Beamten gleicher dienst- und besoldungsrechtlicher Stellung andererseits näher darzustellen, um solcherart einen umfassenden Vergleich sowohl in sachlicher als auch in personeller Hinsicht zu ermöglichen. Eine bloß beispielhafte Gegenüberstellung einzelner Beamter oder Gruppen von Beamten wird dieser Anforderung keinesfalls gerecht.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002120336.X04

Im RIS seit

24.11.2005

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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