RS Vwgh 2005/6/28 2003/05/0091

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Veröffentlicht am 28.06.2005
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Index

14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

UVPG 2000 §3 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/05/0246

Rechtssatz

Die Notwendigkeit der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach § 3 Abs. 2 UVP-G 2000 an die Voraussetzung geknüpft, dass die dafür zuständige Behörde im Einzelfall mit Bescheid festgestellt hat, dass auf Grund einer Kumulierung der Auswirkungen mit erheblichen schädlichen, belästigenden oder belastenden Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003050091.X06

Im RIS seit

11.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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