Rechtssatz
Rechtssatz 1
Sprachkenntnisse allein reichen jedoch noch nicht aus, um die fortgeschrittene oder gar vollständige Integration eines Fremden in Österreich annehmen zu können, wenngleich der Spracherwerb und der tatsächliche Wille, die deutsche Sprache zu erlernen, zweifellos ein wesentliches Kriterium bei der Beurteilung der Integration in Österreich darstellen.
Schlagworte
Integration, InteressensabwägungZuletzt aktualisiert am
09.03.2010