RS Vwgh 2005/6/29 2001/08/0186

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.06.2005
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Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §2 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/08/0058 E 26. Jänner 1993 VwSlg 13772 A/1993 RS 3

Stammrechtssatz

Ein landwirtschaftlicher (forstwirtschaftlicher) Betrieb wird ab jenem Zeitpunkt auf Rechnung und Gefahr einer Person geführt, ab dem sie auf Grund ihrer dinglichen oder obligatorischen Rechtsstellung aus den getätigten Geschäften (im Rahmen der Betriebsführung) im Außenverhältnis berechtigt und verpflichtet wird.

(Hinweis auf E 1980/09/19 2207/77 1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001080186.X01

Im RIS seit

16.08.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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