RS AsylGH 2010/2/22 S18 404334-2/2010

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.2010
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Rechtssatz

Rechtssatz 1

Selbst wenn man die Angabe in der Beschwerde berücksichtigen würde, dass die BF in hohem Maße auf die Unterstützung ihres Onkels angewiesen wären, wird festgestellt, dass dies kaum auf eine besonders innige verwandtschaftliche Beziehung zurückzuführen ist, sondern vielmehr auf den Umstand, dass die BF nach ihrer Einreise natürlich jene Menschen um Hilfe ersuchen, die sie bereits aus ihrem früheren Leben bzw. ihrem Herkunftsstaat kennen. Nach allgemeiner Lebenserfahrung kann davon ausgegangen werden, dass in einer derartigen Situation Verwandte einander hilfreich zur Seite stehen.

Schlagworte

familiäre Situation, Intensität

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2010
Quelle: Asylgerichtshof AsylGH, http://www.asylgh.gv.at
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