Rechtssatz
Rechtssatz 1
Die vom Beschwerdeführer beantragte Beiziehung eines Experten zur Lage in Gambia ist vollkommen unsubstantiiert erfolgt und käme angesichts der obigen Ausführungen über den geklärten Sachverhalt einem unzulässigen Erkundungsbeweis gleich.
Schlagworte
ErkundungsbeweisZuletzt aktualisiert am
30.03.2010