Rechtssatz
Rechtssatz 1
Der BF wird eigenen Angaben zufolge vom Bruder F. auch finanziell unterstützt, doch kann alleine deswegen noch von keinem derartigen Abhängigkeitsverhältnis ausgegangen werden, das einer Ausweisung entgegenstünde. Dies umso mehr, als es den in Österreich aufhältigen Verwandten zudem frei steht und nichts dagegen spricht, den BF im Kosovo (etwa durch die Überweisung von Geldbeträgen) zu unterstützen.
Schlagworte
Abhängigkeitsverhältnis, familiäre SituationZuletzt aktualisiert am
22.07.2010