RS AsylGH 2010/4/1 B15 400640-1/2008

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Veröffentlicht am 01.04.2010
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Rechtssatz

Rechtssatz 1

Der BF wird eigenen Angaben zufolge vom Bruder F. auch finanziell unterstützt, doch kann alleine deswegen noch von keinem derartigen Abhängigkeitsverhältnis ausgegangen werden, das einer Ausweisung entgegenstünde. Dies umso mehr, als es den in Österreich aufhältigen Verwandten zudem frei steht und nichts dagegen spricht, den BF im Kosovo (etwa durch die Überweisung von Geldbeträgen) zu unterstützen.

Schlagworte

Abhängigkeitsverhältnis, familiäre Situation

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2010
Quelle: Asylgerichtshof AsylGH, http://www.asylgh.gv.at
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