RS Vwgh 2005/7/1 2001/03/0028

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.2005
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §38;
GewO 1994 §176 Abs1 Z1;
GütbefG 1995 §1 Abs1;
GütbefG 1995 §1 Abs3;
GütbefG 1995 §2 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Der Antrag auf Genehmigung der Bestellung einer näher bezeichneten Person als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Beschwerdeführerin lässt eindeutig erkennen, dass diese Genehmigung für das Gewerbe der Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs im Fernverkehr erteilt werden sollte. Somit hatte die belangte Behörde auch zu beurteilen, ob eine solche Bestellung im Hinblick darauf zulässig ist, dass es sich bei der in Rede stehenden Konzession der Beschwerdeführerin aus dem Jahr 1978 (tatsächlich) um eine solche des Güterfernverkehrs handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001030028.X01

Im RIS seit

12.08.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten