Rechtssatz
Rechtssatz 1
Dass die Beschwerdeführerin bei ihrem Onkel Unterkunft gefunden hat, ist jedoch nicht als besonderes Abhängigkeitsverhältnis, sondern als eine dem Verwandtschaftsgrad entsprechende Unterstützung einzustufen.
Schlagworte
Abhängigkeitsverhältnis, familiäre Situation, UnterkunftZuletzt aktualisiert am
30.04.2010