RS Vwgh 2005/7/1 2004/03/0202

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Veröffentlicht am 01.07.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §1;
GelVerkG §16 Abs6;
GelVerkG 1996 §1 Abs2;

Rechtssatz

§ 16 Abs 6 GelVerkG (der die Zuständigkeit zur Entscheidung über Berufungen in Angelegenheiten dieses Bundesgesetzes in den Fällen, in denen gegen den Bescheid des Landeshauptmannes eine Berufung zulässig ist, betrifft) geht als besondere Bestimmung im Sinne des § 1 Abs 2 GelVerkG den Bestimmungen der GewO 1994 vor.

Schlagworte

Instanzenzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004030202.X02

Im RIS seit

02.08.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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