RS Vwgh 2005/7/4 2001/10/0247

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Veröffentlicht am 04.07.2005
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E15204000
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

32000L0013 Etikettierungs-RL Art2;
EURallg;
LMG 1975 §74 Abs1;
LMG 1975 §8 litf;

Rechtssatz

Gemäß § 8 lit. f LMG 1975 kommt es nach dem Wortlaut hinsichtlich der Umstände, auf die sich die Angaben, die nicht irreführend sein dürfen, beziehen können, auf die Verkehrsauffassung, insbesondere die Verbrauchererwartung, darüber an, welche Angaben wesentlich sind. Das Gesetz erfasst jedenfalls Angaben über die "Beschaffenheit" und erstreckt sich im Hinblick auf die demonstrative Aufzählung in § 8 lit. f LMG 1975 auch auf andere Umstände, die nach Verkehrsauffassung wesentlich sind, sodass insbesondere die in Art. 2 der Richtlinie 2000/13/EG genannte Zusammensetzung ebenfalls vom Irreführungsverbot umfasst ist.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001100247.X01

Im RIS seit

05.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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