Rechtssatz
Rechtssatz 1
Die derzeitigen Zuwendungen an die Erstbeschwerdeführerin durch ihren Onkel und die Cousinen stellen eine klassische Form einer Unterstützung aufgrund einer verwandtschaftlichen (Zweck)Beziehung dar, ohne dass sie für sich alleine bereits als Anhaltspunkte eines besonders stark ausgeprägten Familienlebens mit gewisser Beziehungsintensität zu werten sind.
Schlagworte
Abhängigkeitsverhältnis, familiäre Situation, IntensitätZuletzt aktualisiert am
16.06.2010