RS AsylGH 2010/5/19 S3 409953-2/2010

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Veröffentlicht am 19.05.2010
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Rechtssatz

Rechtssatz 1

Bloß aufgrund des familiären Bezugs oder der moralischen und praktischen Unterstützung des Beschwerdeführers durch seine Schwester kann noch nicht von einem hinreichend engen Familienbezug unter erwachsenen Verwandten ausgegangen werden.

Schlagworte

familiäre Situation, Intensität

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2010
Quelle: Asylgerichtshof AsylGH, http://www.asylgh.gv.at
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