Rechtssatz
Rechtssatz 1
Bloß aufgrund des familiären Bezugs oder der moralischen und praktischen Unterstützung des Beschwerdeführers durch seine Schwester kann noch nicht von einem hinreichend engen Familienbezug unter erwachsenen Verwandten ausgegangen werden.
Schlagworte
familiäre Situation, IntensitätZuletzt aktualisiert am
16.06.2010