Rechtssatz
Rechtssatz 1
In Anbetracht der Volljährigkeit und grundsätzlichen Selbstständigkeit der beiden Geschwister kann nicht von dieser besonderen Beziehungsintensität ausgegangen werden, zumal nicht einmal ein gemeinsamer Haushalt besteht.
Schlagworte
familiäre Situation, IntensitätZuletzt aktualisiert am
22.07.2010