RS AsylGH 2010/6/29 E5 256555-0/2008

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Veröffentlicht am 29.06.2010
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Rechtssatz

Rechtssatz 1

In Anbetracht der Volljährigkeit und grundsätzlichen Selbstständigkeit der beiden Geschwister kann nicht von dieser besonderen Beziehungsintensität ausgegangen werden, zumal nicht einmal ein gemeinsamer Haushalt besteht.

Schlagworte

familiäre Situation, Intensität

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2010
Quelle: Asylgerichtshof AsylGH, http://www.asylgh.gv.at
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