Rechtssatz
Rechtssatz 1
Der Bf. spricht zwar nach eigenen Angaben sehr gut deutsch, hat bereits drei Deutschkurse besucht und geht einer regelmäßigen Beschäftigung nach, doch reichen Sprachkenntnisse allein noch nicht aus, um die fortgeschrittene oder gar vollständige Integration eines Fremden in Österreich annehmen zu können, wenngleich der Spracherwerb und der tatsächliche Wille, die deutsche Sprache zu erlernen, zweifellos ein wesentliches Kriterium bei der Beurteilung der Integration in Österreich darstellen.
Schlagworte
Integration, Interessensabwägung, Sprachkenntnisse (ab 12.07.2010)Zuletzt aktualisiert am
04.08.2010