RS Vwgh 2005/7/26 2003/14/0086

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Veröffentlicht am 26.07.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §161 Abs3;

Rechtssatz

Die unveränderte Aufrechterhaltung der Ersatzfreiheitsstrafe bei gleichzeitiger Herabsetzung der Geldstrafe in der Berufungsentscheidung stellt einen Verstoß gegen § 161 Abs 3 FinStrG dar (Hinweis E 29. Juni 2005, 2000/14/0135).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003140086.X03

Im RIS seit

01.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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