RS Vwgh 2005/7/26 2003/14/0050

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.07.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §28;
BAO §32;
EStG 1988 §23 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/14/0141 E 24. März 2004 RS 4

Stammrechtssatz

Dass die Fremdfinanzierung angeschaffter Wertpapiere ein Indiz für die Gewerblichkeit darstellt, hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 26. Juni 1953, 1862/52, VwSlg 792 F/1953, ausgesprochen. Entscheidendes Gewicht kommt diesem Umstand jedoch nicht zu, zumal seit diesem im Jahr 1953 ergangenen Erkenntnis neue Formen der privaten Vermögensbildung entstanden sind, welche -

entsprechende Einkommensverhältnisse vorausgesetzt - durchaus auch den (anfänglichen) Einsatz von Fremdkapital beinhalten (in diesem Sinne das Erkenntnis vom 29. Juli 1997, 96/14/0115).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003140050.X03

Im RIS seit

01.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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