RS AsylGH 2010/8/3 C9 303826-1/2008

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Veröffentlicht am 03.08.2010
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Rechtssatz

Rechtssatz 1

Aber selbst Sprachkenntnisse allein reichen jedoch auch nicht aus, um die fortgeschrittene oder gar vollständige Integration eines Fremden in Österreich annehmen zu können, wenngleich der Spracherwerb und der tatsächliche Wille, die deutsche Sprache zu erlernen, zweifellos ein wesentliches Kriterium bei der Beurteilung der Integration in Österreich darstellen.

Schlagworte

Deutschkenntnisse (ab 09.08.2010), Integration, Interessensabwägung, Sprachkenntnisse (ab 12.07.2010)

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2010
Quelle: Asylgerichtshof AsylGH, http://www.asylgh.gv.at
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