Rechtssatz
Rechtssatz 1
Aber selbst Sprachkenntnisse allein reichen jedoch auch nicht aus, um die fortgeschrittene oder gar vollständige Integration eines Fremden in Österreich annehmen zu können, wenngleich der Spracherwerb und der tatsächliche Wille, die deutsche Sprache zu erlernen, zweifellos ein wesentliches Kriterium bei der Beurteilung der Integration in Österreich darstellen.
Schlagworte
Deutschkenntnisse (ab 09.08.2010), Integration, Interessensabwägung, Sprachkenntnisse (ab 12.07.2010)Zuletzt aktualisiert am
27.08.2010