Rechtssatz
Rechtssatz 1
Zunächst ist festzuhalten dass sich die minderjährige Beschwerdeführerin seit ihrer Geburt, sohin erst über einen Zeitraum von etwa acht Monaten in Österreich aufhält. Auch unter Berücksichtigung der in der Beschwerde geltend gemachten Umstände, dass die minderjährige Beschwerdeführerin in Österreich geboren wurde und sich noch niemals in der Republik Kosovo aufgehalten hat, ist zu berücksichtigen, dass sich die - etwa 8 Monate alte - Beschwerdeführerin in einem überaus "anpassungsfähigen" Alter befindet (vgl. EGMR Sarumi gegen United Kingdom vom 26.01.1999, Nr. 43.279/98: In dieser Zulässigkeitsentscheidung attestierte der EGMR Kindern im Alter von 7 Jahren und 11 Jahren eine Anpassungsfähigkeit, die eine Rückkehr mit ihren Eltern aus England, wo sie geboren wurden, nach Nigeria als keine unbillige Härte erschienen ließ), sodass davon auszugehen ist, dass für diese der Übergang zu einem Leben im Herkunftsstaat nicht mit unzumutbaren Härten verbunden wäre.Zunächst ist festzuhalten dass sich die minderjährige Beschwerdeführerin seit ihrer Geburt, sohin erst über einen Zeitraum von etwa acht Monaten in Österreich aufhält. Auch unter Berücksichtigung der in der Beschwerde geltend gemachten Umstände, dass die minderjährige Beschwerdeführerin in Österreich geboren wurde und sich noch niemals in der Republik Kosovo aufgehalten hat, ist zu berücksichtigen, dass sich die - etwa 8 Monate alte - Beschwerdeführerin in einem überaus "anpassungsfähigen" Alter befindet vergleiche EGMR Sarumi gegen United Kingdom vom 26.01.1999, Nr. 43.279/98: In dieser Zulässigkeitsentscheidung attestierte der EGMR Kindern im Alter von 7 Jahren und 11 Jahren eine Anpassungsfähigkeit, die eine Rückkehr mit ihren Eltern aus England, wo sie geboren wurden, nach Nigeria als keine unbillige Härte erschienen ließ), sodass davon auszugehen ist, dass für diese der Übergang zu einem Leben im Herkunftsstaat nicht mit unzumutbaren Härten verbunden wäre.
Schlagworte
anpassungsfähiges Alter (ab 30.06.2010), Herkunftsstaat, InteressensabwägungZuletzt aktualisiert am
27.08.2010