RS Vwgh 2005/8/4 2005/17/0173

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Veröffentlicht am 04.08.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §28 Abs1 Z5;

Rechtssatz

Die beschwerdeführende Partei erklärt, durch den angefochtenen Bescheid in ihrem Recht "auf Durchführung eines gesetzmäßigen Verwaltungsverfahrens" verletzt zu sein. Die Behauptung der Verletzung von Verfahrensvorschriften als solche stellt jedoch keinen Beschwerdepunkt dar, sondern zählt zu den Beschwerdegründen. Mit der behaupteten Verletzung von Verfahrensvorschriften wird somit kein aus einer Rechtsnorm ableitbares subjektives Recht des Beschwerdeführers dargestellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005170173.X01

Im RIS seit

03.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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