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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Die beschwerdeführende Partei erklärt, durch den angefochtenen Bescheid in ihrem Recht "auf Durchführung eines gesetzmäßigen Verwaltungsverfahrens" verletzt zu sein. Die Behauptung der Verletzung von Verfahrensvorschriften als solche stellt jedoch keinen Beschwerdepunkt dar, sondern zählt zu den Beschwerdegründen. Mit der behaupteten Verletzung von Verfahrensvorschriften wird somit kein aus einer Rechtsnorm ableitbares subjektives Recht des Beschwerdeführers dargestellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005170173.X01Im RIS seit
03.11.2005