Rechtssatz
Rechtssatz 1
Auch kann der Umstand, dass die Bf und ihr Ehemann noch nicht kirchlich getraut sind, nicht a priori als Indiz für eine Scheinkonversion gewertet werden, gibt es in Österreich wohl selbst eine Vielzahl von gläubigen und aufrechten Christen, die entweder nur in einer Lebensgemeinschaft oder nur staatlich getraut zusammenleben.
Schlagworte
Beweiswürdigung, Ehe, Glaubwürdigkeit, Konversion, ReligionZuletzt aktualisiert am
01.09.2010