RS Vwgh 2005/8/5 AW 2005/03/0013

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.08.2005
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz
93 Eisenbahn

Norm

EisenbahnG 1957;
UVPG 2000 §24 Abs5;
UVPG 2000 §3 Abs7;
UVPG 2000 §39 Abs1;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Feststellungsverfahren gemäß § 24 Abs 5 UVP-G 2000 - Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde über Antrag der beschwerdeführenden Landesumweltanwaltschaft gemäß § 24 Abs 5 UVP-G 2000 festgestellt, dass für ein bestimmtes Eisenbahnbauvorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem dritten Abschnitt des UVP-G 2000 durchzuführen sei; zugleich wurde der Eventualantrag der beschwerdeführenden Partei, den Feststellungsantrag gemäß § 3 Abs 7 iVm § 39 Abs 1 UVP-G 2000 an die zuständige Behörde zur Entscheidung darüber abzutreten, zurückgewiesen. Die Vollzugstauglichkeit des angefochtenen Bescheides ist im Sinne der Rechtsprechung des VwGH zu bejahen (Hinweis B vom 13. September 2000, Zl AW 2000/03/0060).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Diverses Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:AW2005030013.A01

Im RIS seit

23.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten