RS Vwgh 2005/8/10 2001/13/0018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.08.2005
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §22;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0019 Besprechung in:SWI 6/2006, S 273-285;

Rechtssatz

Zur "weltweiten Konzernbesteuerung der L.-Gruppe" (zu der die abgabepflichtige AG ab dem Jahr 1994 gehörte) in Frankreich ist darauf hinzuweisen, dass eine derartige Besteuerung (eines anderen Steuersubjektes) nichts am Besteuerungsanspruch Österreichs und der Anwendbarkeit des § 22 BAO ändern könnte (vgl. in diesem Zusammenhang auch - betreffend die Umgehung von Abgaben iSd § 3 BAO - das hg. Erkenntnis vom 25. November 1999, 97/15/0104).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001130018.X03

Im RIS seit

08.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten