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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z5;Rechtssatz
Die Gründe der Beschwerde müssen in dieser selbst ausgeführt werden und der Verweis auf andere Unterlagen, insbesondere den Inhalt von Akten, reicht nicht als Darstellung der Beschwerdegründe aus (Hinweis E 22. Jänner 2004, 2003/14/0095).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005130078.X01Im RIS seit
21.09.2005