RS AsylGH 2010/9/1 S3 415001-1/2010

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Veröffentlicht am 01.09.2010
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Rechtssatz

Rechtssatz 1

Insoweit die Beschwerdeführerin vorbringt, dass ihr Bruder und ihr Neffe sie regelmäßig besuchen würden und ihr gesündere Lebensmittel kaufen und bringen würden, ist dem entgegenzuhalten, dass dies noch keine ausreichend intensive Bindung darstellt.

Schlagworte

familiäre Situation, Intensität

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2011
Quelle: Asylgerichtshof AsylGH, http://www.asylgh.gv.at
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