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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/18/0049 E 11. September 1987 RS 3Stammrechtssatz
Eine allfällige Rechtswidrigkeit des Eindringens der Gendarmeriebeamten in die Wohnung des Bfrs berechtigt diesen jedenfalls nicht, die dort von ihm verlangte Atemluftprobe zu verweigern.
Schlagworte
Alkotest VoraussetzungAlkotest VerweigerungAlkotest Zeitpunkt OrtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003020170.X01Im RIS seit
05.09.2005Zuletzt aktualisiert am
10.09.2010