RS Vwgh 2005/8/25 2004/16/0281

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Veröffentlicht am 25.08.2005
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L34006 Abgabenordnung Steiermark
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §34;
LAO Stmk 1963 §32;

Rechtssatz

Die §§ 32 ff Stmk. LAO gewähren nicht selbst Abgabenbegünstigungen wegen Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke, sondern umschreiben die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, wenn die Abgabenvorschriften Begünstigungen für Körperschaften vorsehen, die auf gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Ziele ausgerichtete Tätigkeiten entfalten. Insoweit sind diese Bestimmungen materielles Recht und bilden einen Bestandteil der entsprechenden Begünstigungsbestimmungen (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 429 und 430 zu der vergleichbaren Bestimmung des § 34 BAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004160281.X01

Im RIS seit

14.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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